Moin zusammen, bevor ich meine CRJ zum Verkauf anbiete, hier zunächst die Frage, ist das lizenzrechtlich zulässig oder kann es beim Weiterverkauf zu Problemen mit Aerosoft kommen?

Aerosoft Aircraft weiterverkaufen?
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- Flugzeuge
- Torsten27721
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Hallo Torsten,
meine Auffassung ist es, dass es gemäß den Lizenzbedingungen von Aerosoft nicht gestattet ist, das Produkt weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Weise zu übertragen.
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Ich behaupte mal, dass es eigentlich gar nicht möglich ist. Zumindest wenn man sie einmal installiert hatte. Dann ist der Lizenzschlüssel nämlich an den AS Account gebunden. Ich vermute, dass das bereits schon beim Kauf der Fall ist.
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Pidder
Hat den Titel des Themas von „Aerosoft Aircraft CRJ 550/700“ zu „Aerosoft Aircraft weiterverkaufen?“ geändert. -
Grundsätzlich ist das wohl zulässig.
So zumindest online bei einer Kanzlei zu finden.
Kann ich eine Software-Lizenz weiterverkaufen? › kanzlei.biz
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Ich behaupte mal, dass es eigentlich gar nicht möglich ist. Zumindest wenn man sie einmal installiert hatte. Dann ist der Lizenzschlüssel nämlich an den AS Account gebunden. Ich vermute, dass das bereits schon beim Kauf der Fall ist.
Gilt wohl für Download-Versionen, bei Boxen müsste es eigentlich über die beigefügte Key-Nummer(n) immer gehen. Habe selber damals meine heißgeliebten FS2004-Flieger ohne Probleme auf die neuen PCs installiert.
Also: Möglich bei Boxen mit eigenständigen Produkten, die abgeschlossen sind (z. B. Flugzeuge, die nicht upgedated werden müssen, um zu funktionieren).
Fragwürdig bei Software, die einem fortwährenden Verbesserungsprozess unterliegen, denn in vielen Fällen besitzt Du zwar Software, aber Du wirst nie der Eigentümer, sofern Du nur eine Oberfläche bekommst (z. B. Video- oder Musikbearbeitung), auf der Du Dich austoben kannst. Aber wenn der Ersteller den Stecker zieht (z. B., wenn die Software zu alt wird und nicht mehr vom Ersteller unterstützt...), und Du die Software dann mit einem Key neu installieren willst, ist Ende Gelände.
Rein rechtlich gesehen vertrete ich den Gedanken, dass Du wohl nur das Nutzungsrecht an Software mit dem "Kauf" erhälst, welches wohl erlischen sollte, wenn Du die Software weiterverkaufst, weil Du sie ja dann nicht mehr nutzt
Hier mal eine aktuelle Seite zum Thema:
Rechtlicher Schutz an Software - Das sind die RegelnKaum ein Unternehmen kommt heute ohne ein Kundenbeziehungsmanagement, ein Warenwirtschaftssystem oder eine Personaldatenbank aus. Softwareanbieter und…www.ihk.de -
Wenn die Lizenzbestimmungen von Aerosoft für die CRJ ebenso lauten wie die oben verlinkte, so erwirbt man die Software nicht, sondern man hat nur die Nutzungsrechte.
ZitatDas SOFTWAREPRODUKT wird in Lizenz vergeben, nicht verkauft.
[...]
Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts zu installieren und zu verwenden.
[...]
Vervielfältigung und Verbreitung. Sie dürfen KEINE Kopie(n) dieses SOFTWAREPRODUKTS oder seiner Teile vervielfältigen oder verbreiten und an andere Personen weitergeben oder einen beliebigen Teil des SOFTWAREPRODUKTS anderen Parteien über das Internet zur Verfügung stellen.Aber wie gesagt, das ist nicht explizit für die CRJ so (für dieses Produkt habe ich keine Bestimmungen gefunden). Aber man könnte davon ausgehen, dass die betreffenden Bedingungen ähnlich lauten. Ich glaube, der Sachverhalt ist komplex. Würde man Aerosoft fragen (Support) erhielte man sicherlich die Auskunft, dass der Weiterverkauf nicht erlaubt sei. Die Frage lautet also, ob dies angesichts des deutschen Rechts eine Klausel ohne Wertungsmöglichkeit ist(?)
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Der Weiterverkauf ist da allerdings nicht explizit ausgeschlossen. Wobei das Problem ja im verknüpften Konto liegt.
Es gab ja dazu eine Regelung der EU sowie des BGH.
Ich verstehe das so das der Ersterweber ggf ne Torte im Gesicht haben könnte wenn der Zweiterwerber damit Schindluder treibt. Insbesondere wenn man an diesen trotz Vertrages nicht ran kommt.
Persönlich gebe ich Software die mit einem meiner Konten verknüpft ist nicht weiter.
Möglich sein muss es nach der Rechtsprechung so wie ich diese verstehe allerdings.
Edit: bei einem Weiterverkauf erlischt natürlich das eigene Nutzungsrecht was ja auch Sinn einer Weitergabe ist.
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Hallo Torsten,
Du kommst nicht drumherum den Aerosoft Support zu kontaktieren.
Erstens, die müssen deine Lizenz von deinem Account entkoppeln und zweitens muss der neue Besitzer denen auch gemeldet werden. (Account muss angelegt sein).
Ich hab vor Jahren mal einen Eintrag von Mathijs Kok gelesen, dass dies wohl möglich ist, allerdings meinte er, das wäre mit Kosten verbunden die dir auch in Rechnung gestellt werden. Kurzum, er hat davon abgeraten da es sich nicht lohnen würde.
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Wie schon erwähnt, erwirbt man immer nur Nutzungsrechte an Software.
Mit Internet und Online-Key Verifizierung wirst schlechte Karten haben.
Das letzte "echte" Weiterverkaufen ist IMHO nur noch bei Playstation Spielen auf Disk möglich.
Aber auch damit ist bald Schluss. Angeblich soll die PS6 kein Laufwerk mehr besitzen.
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Moin,
Euch allen ganzen lieben Dank für Eure ausführlichen Kommentare. Ich werde, den meisten Empfehlungen folgend, meine CRJ nicht veräußern, obwohl ich in absehbarer Zeit nicht dazu kommen werde, sie zu benutzen.
Als Dickblech reicht mir der A320 FBW zur Zeit völlig aus. Der wird im Übrigen m.E. immer besser 😀. Wenn ich an der Nord- und Ostseeküste rumkurve, dann am liebsten mit der Baron 258 oder der Britten Islander.
Schöne Pfingsten
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