Nein der Verbraucher hat bei Beiden die gleichen Rechte, sofern er nicht mit Spielgeld bezahlt hat. Auch offensichtliche essentielle und funktionale Softwarefehler sind ein Mangel, der in einer gesetzten Frist zu beseitigen ist. Das die Verbraucher bei bestimmter Software alle Augen und Hühneraugen zudrücken und keinen Gebrauch davon machen, weil sie sie weiter nutzen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Für den MSFS gilt volles EU Verbraucherecht, weil MS einen deutschsprachigen und damit an deutsche Kunden gerichteten Shop betreibt.
Ich widerspreche Dir da nicht!
Mir ging es bei meiner Aussage lediglich darum, dass mit defekter Hardware NICHTS mehr geht, wir aber mit mangelbehafter (Flightsimulator)Software nicht ganz so "gekniffen" sind, da zumindest die Hardware selbst noch in der Lage ist, andere Software (Office, Internetbrowser usw) zu nutzen! Und daher stehen wir (das Rechtliche unberücksichtigt gelassen) eben NICHT auf EINER Stufe!