Hier mal was off topic
Ein Däne und ein Belgier steigen in Athen in eine KLM Maschine auf dem Weg nach London.
Über dem Luftraum von Deutschland kommt es zu einer Handgreiflichkeit zwischen den Beiden,
und der Däne wird verletzt.
Nach der Landung in London wird der Belgier von der Polizei festgenommen.
Deutschland beantragt sofort die Auslieferung des Belgiers, weil die Tat über dem Luftraum von Deutschland geschah.
Großbritannien beansprucht die Strafverfolgung für sich, weil der mutmaßlicher Straftäter sich augenblicklich im Königreich befindet.
Die Niederlande meldet unverzüglich ihre Zuständigkeit, da die KLM eine niederländische Fluggesellschaft ist, und somit im Flugzeug das Niederländische Recht gilt.
Belgien besteht auf die sofortige Auslieferung, da es sich um einen Belgischen Staatsbürger handelt.
Dänemark besteht auch auf die Auslieferung, da der Belgier einen Däne geschädigt hat.
Die Griechen sind froh, dass sie aus der Nummer raus sind.
Wer hat Recht?
LG
Wolfgang